Kfz-Zulassung - Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Fax: 02681/81-2300
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
Rathausstraße 12
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Telefon:
02681-81 2361
E-Mail: sb-zulassungsstelle@kreis-ak.de
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beschreibung
- Das Fahrzeug muss am Tag der Zuteilung des historischen Kennzeichens 30 Jahre oder älter sein. Maßgeblich ist der Tag der Erstzulassung.
- Einsatz vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, das heißt: keine täglichen Fahrten oder gewerbliche Nutzung.
- Bei der Zulassung auf Firmen oder sonstige juristische Personen ist die Gewerbeanmeldung sowie ein Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister vorzulegen.
rechtsgrundlagen
- §6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZO)
- §9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZO)
- §13 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZO)
- §23 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (FZO)
- §23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- §29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
notwendige unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Alt-Kennzeichen sofern Fahrzeug noch zugelassen
- Bericht der Hauptuntersuchung im Original
- Nachweis zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rotes Kennzeichen
- Personalausweis, alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Firmen:
- Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
- Juristische Personen die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und den Ausweisdokument der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister
- Nachweis über ein inländisches Konto (zum Beispiel Euroscheckkarte, Kopie Kontoauszug)
- bei Vertretung durch Dritte
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (Kopie wird auch anerkannt)
- Auweis des Bevollmächtigten (Kopie wird auch anerkannt)
- Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
Verfügbare Formulare
Kfz-Zulassung - Vordruck Vollmacht | PDF-Dokument, 289 kBSEPA-Lastschriftmandat | PDF-Dokument, 306 kB
Wichtiger Hinweis zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren | PDF-Dokument, 31 kB